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Illusion LARP e.V. - Allgemeine Teilnahmebedingungen

1. Der Teilnehmer ist sich der Natur der Veranstaltung und insbesondere der daraus folgenden 
Risiken bewusst. (Nacht- und Geländewanderungen, Kämpfe mit Polsterwaffen, etc.)


2. Der Teilnehmer verpflichtet sich selbstständig über die geltenden Sicherheitsbestimmungen 
zu informieren und seine Ausrüstung einer regelmässigen Sicherheitsprüfung zu unterziehen.


3.1 Der Teilnehmer verpflichtet sich, nach Möglichkeit gefährliche Situationen für sich, 
andere Teilnehmer und die Umgebung zu vermeiden. Insbesondere zählt dazu das Klettern an 
ungesichertem Gelände und Bauten, das Entfachen von offenen Feuern, außerhalb von dafür 
vorgesehenen Feuerstätten, das Benutzen von nicht zugelassenen oder nicht überprüften 
Waffen oder Ausrüstung, übermäßiger Alkoholkonsum und Nichteinhaltung des Schutz- und 
Hygienekonzepts.


3.2 Der Teilnehmer verpflichtet sich selbständig über das aktuell geltende Schutz- und 
Hygienekonzept zu informieren und diesem in allen Punkten Folge zu leisten


3.3 Das Konsumieren und Besitzen von Drogen ist nicht nur untersagt, sondern wird 
strafrechtlich zur Anzeige gebracht.


4. Den Anweisungen des Veranstalters, seines gesetzlichen Vertreters und seinen 
Erfüllungsgehilfen ist Folge zu leisten.


5. Teilnehmer, die gegen die Sicherheitsbestimmungen verstoßen, andere Teilnehmer 
gefährden oder Anweisungen des Veranstalters in schwerwiegender Art und Weise nicht 
Folge leisten, können von der Veranstaltung verwiesen werden, ohne dass der Veranstalter 
eine Pflicht zur Rückerstattung des Teilnahmebeitrages (auch nicht anteilig) hat.


6. Mit Ausnahme der Verletzung von Körper, Leben oder Gesundheit wird die Haftung des 
Veranstalters wie folgt beschränkt: Der Veranstalter haftet nur für Schäden, die auf einer grob 
fahrlässigen Pflichtverletzung des Veranstalters beruhen. Für selbst verschuldete Schäden 
haftet der jeweilige Verursacher. Eine Personen-Privat-Haftpflichtversicherung empfehlen wir 
grundsätzlich und setzen diese daher voraus. Schadensersatz aus positiver 
Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsabschluss und unerlaubter Handlung sind 
ausgeschlossen, soweit der Veranstalter, sein gesetzlicher Vertreter oder seine 
Erfüllungsgehilfen nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt haben.


7. Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung und Verzug sind bei leichter 
Fahrlässigkeit auf den Ersatz des vorsehbaren Schadens beschränkt.


8. Für eventuelle Schwangerschaften wird von Seiten des Veranstalters keine Haftung 
übernommen.


9. Alle Rechte an Ton-, Bild-, Film und Videoaufnahmen bleiben dem Veranstalter 
vorbehalten.


10. Alle Rechte an der aufgeführten Handlung, sowie dem verwendeten Ensemble von 
Begriffen und Eigennahmen, bleiben dem Veranstalter vorbehalten.


11. Der Teilnehmer erklärt sich ausdrücklich mit einer (auch öffentlichen) Verwertung und 
Verwendung von Bild- und Tonmaterial einverstanden, dass ihn (auch in Teilen) abbildet 
oder betrifft. Dies gilt räumlich und zeitlich unbegrenzt und insbesondere auch für eine 
gemeinnützige Vermarktung.


12. Aufnahmen seitens der Teilnehmer sind nur für private Zwecke zulässig.


13. Jede öffentliche Aufführung, Übertragung oder Wiedergabe von Aufnahmen, auch nach 
Bearbeitung, ist nur mit vorherigem schriftlichem Einverständnis des Veranstalters zulässig.


14. Von Teilnehmern beauftragte Lieferungen (z.B. Getränke/Brennholz/Nahrungsmittel) auf 
das Veranstaltungsgelände sind grundsätzlich nicht erlaubt. Ausnahmen bedürfen einer 
schriftlichen Genehmigung durch den Veranstalter.


15. Die Teilnehmerzahl ist beschränkt. Der Veranstalter behält sich vor Teilnehmer, im 
Vorfeld der Veranstaltung, ohne Angabe von Gründen, gegen Rückerstattung des 
Teilnahmebeitrages, von der Veranstaltung auszuschließen.


16. Der Erwerb von Eintrittskarten zwecks gewinnbringenden Weiterverkaufs ist untersagt. 
Der Veranstalter behält sich das Recht vor, bei Zuwiderhandlung, die Tickets zu sperren.


17. Die Zahlung des Teilnahmebetrages erfolgt grundsätzlich im Voraus. Zahlungsziel ist 14 
Tage nach Bestellung. Der Teilnehmer verpflichtet sich seinen Teilnahmebetrag rechtzeitig 
und im Voraus zu entrichten. Wird das Zahlungsziel nicht eingehalten, so behält sich der 
Veranstalter das Recht vor das Ticket zu stornieren.


18. Bei Rücktritt eines Teilnehmers ist die Rückerstattung des Teilnahmebeitrages generell 
ausgeschlossen. Ein Widerrufsrecht ist ausgeschlossen nach § 312b Abs. 3 Nr. 6 BGB.


19. Sollte der Teilnehmer verhindert sein, so ist es nicht ohne weiteres möglich, dass eine 
andere Person an seiner Stelle an der Veranstaltung teilnimmt. Eine derartige Regelung 
bedarf, aufgrund der besonderen Natur der Veranstaltung, der Zustimmung des Veranstalters.


20. Sollte ohne schuldhaftes Zutun des Veranstalters beim Einzug des Teilnahmebeitrages im 
Lastschriftverfahren oder im Scheckverfahren eine Rücklastschrift erfolgen, so hat der 
Teilnehmer die anfallenden Bankgebühren zu tragen.


21. Bei Anmeldung im Namen und auf Rechnung eines Dritten, haftet der Anmeldende für 
dessen Verbindlichkeiten aus dieser Verpflichtung als Gesamtschuldner.


22. Der Veranstalter klärt die Teilnehmer darüber auf, dass die Bereitstellung 
personenbezogener Daten zum Teil gesetzlich vorgeschrieben ist (z.B. Steuervorschriften) 
oder sich auch aus vertraglichen Regelungen (z.B. Angaben zum Vertragspartner) ergeben 
kann. Mitunter kann es zu einem Vertragsschluss erforderlich sein, dass Teilnehmer dem 
Veranstalter personenbezogene Daten zur Verfügung stellen, die in der Folge durch den 
Veranstalter verarbeitet werden müssen. Teilnehmer sind beispielsweise verpflichtet dem 
Veranstalter personenbezogene Daten bereitzustellen, um einen Vertrag abschließen zu 
können. Eine Nichtbereitstellung der personenbezogenen Daten hätte zur Folge, dass der 
Vertrag mit dem Teilnehmer nicht geschlossen werden kann. Eine Teilnahme ist hierdurch 
nicht mehr möglich. Das Kriterium für die Dauer der Speicherung von personenbezogenen 
Daten ist die jeweilige gesetzliche Aufbewahrungsfrist. Nach Ablauf der Frist werden die 
entsprechenden Daten routinemäßig gelöscht, sofern sie nicht mehr zur Vertragserfüllung 
oder Vertragsanbahnung erforderlich sind.


23. Besondere Datenschutzhinweise zum Zweck des Nachvollzugs von Infektionsketten im 
Zusammenhang mit Covid-19.


Für die Teilnahme an unseren Veranstaltungen verpflichtet sich der Teilnehmer uns 
persönliche Daten zur Verfügung zu stellen.


Die Datenerhebung erfolgt zum Zweck des Nachvollzugs von Infektionsketten im 
Zusammenhang mit Covid-19. Rechtsgrundlage der Verarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 lit. c

DSGVO i. V. m. § 7 Abs. 1 Satz 4 CoronaVO.


Eine Übermittlung der o.g. Daten erfolgt nur an das jeweils zuständige Gesundheitsamt zu 
den o.g. Zwecken. Die Daten werden ausschließlich aufgrund der oben genannten 
Rechtsgrundlagen an Dritte weitergegeben. Sie werden ausdrücklich nicht für Werbezwecke 
verwendet.
Diese Daten werden vier Wochen ab dem Zeitpunkt der Veranstaltung gespeichert. 
Anschließend werden sie vernichtet.


24. Unvorhergesehene Ereignisse, die eine planmäßige Abhaltung der Veranstaltung 
unmöglich machen, und nicht vom Veranstalter zu vertreten sind, berechtigen diesen:


• die Veranstaltung vor Beginn abzusagen. Muss die Absage mehr als 6 Wochen, 
längstens jedoch 3 Monate vor dem festgesetzten Beginn erfolgen, werden 25 % des 
Teilnamebeitrags als Kostenbeitrag erhoben. Erfolgt die Absage in den letzten 6 
Wochen vor Beginn, erhöht sich der Kostenbeitrag auf 50% des Teilnahmebeitrags. 
Muss die Veranstaltung infolge von höherer Gewalt oder auf behördliche Anordnung 
geschlossen werden, sind die Teilnahmebeiträge in voller Höhe zu bezahlen.


• Die Veranstaltung zeitlich und örtlich zu verlegen.


• Die Veranstaltung zu verkürzen. Die Teilnehmer können eine Entlassung aus dem 
Vertrag nicht verlangen. Eine Ermäßigung des Teilnahmebeitrags tritt nicht ein.
In allen Fällen soll der Veranstalter derart schwerwiegende Entscheidungen im 
Zusammenhang mit der Veranstaltung so frühzeitig wie möglich bekannt geben. 
Schadensersatzansprüche sind in jedem Fall für beide Teile ausgeschlossen.


25. Der Veranstalter ist berechtigt, aus wichtigem Grunde die Veranstaltung abzusagen, 
örtlich und zeitlich zu verlegen, die Dauer zu verändern. Eine örtliche oder zeitliche 
Verlegung oder eine sonstige Veränderung wird mit Mitteilung an die Teilnehmer Bestandteil 
des Vertrages.


• Der Veranstalter hat auch das Recht, die Veranstaltung abzusagen, wenn nicht die 
erwartete Mindestanzahl von Anmeldungen eingeht und die unveränderte 
Durchführung wirtschaftlich unzumutbar ist. Schadensersatzansprüche sind in jedem 
Fall für beide Parteien ausgeschlossen.


• Hat der Veranstalter den Ausfall der Veranstaltung zu vertreten, wird vom Teilnehmer 
kein Teilnahmebeitrag geschuldet.


• Muss der Veranstalter aufgrund Eintritts höherer Gewalt oder aus anderen nicht von 
Ihm zu vertretenden Gründen eine begonnene Veranstaltung verkürzen, so hat der 
Teilnehmer keinen Anspruch auf vollständige oder teilweise Rückzahlung oder Erlass 
des Teilnahmebeitrags.


26. Alle Nebenabreden und Änderungen bedürfen der Schriftform.


27. Subsidiaritätsklausel. Sollten Teile der Formulierung gegen geltendes Recht verstoßen, so 
sind sie gegen eine angepasste, den ursprünglichen Inhalten möglichst ähnliche, zu ersetzen, 
ohne dass der Passus seine Verbindlichkeit verliert.

Inhaltlich verantwortlich für diese private Landingpage ist Marion Wilken (Kontakt)

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