Illusion LARP e.V. - Allgemeine Teilnahmebedingungen
1. Der Teilnehmer ist sich der Natur der Veranstaltung und insbesondere der daraus folgenden
Risiken bewusst. (Nacht- und Geländewanderungen, Kämpfe mit Polsterwaffen, etc.)
2. Der Teilnehmer verpflichtet sich selbstständig über die geltenden Sicherheitsbestimmungen
zu informieren und seine Ausrüstung einer regelmässigen Sicherheitsprüfung zu unterziehen.
3.1 Der Teilnehmer verpflichtet sich, nach Möglichkeit gefährliche Situationen für sich,
andere Teilnehmer und die Umgebung zu vermeiden. Insbesondere zählt dazu das Klettern an
ungesichertem Gelände und Bauten, das Entfachen von offenen Feuern, außerhalb von dafür
vorgesehenen Feuerstätten, das Benutzen von nicht zugelassenen oder nicht überprüften
Waffen oder Ausrüstung, übermäßiger Alkoholkonsum und Nichteinhaltung des Schutz- und
Hygienekonzepts.
3.2 Der Teilnehmer verpflichtet sich selbständig über das aktuell geltende Schutz- und
Hygienekonzept zu informieren und diesem in allen Punkten Folge zu leisten
3.3 Das Konsumieren und Besitzen von Drogen ist nicht nur untersagt, sondern wird
strafrechtlich zur Anzeige gebracht.
4. Den Anweisungen des Veranstalters, seines gesetzlichen Vertreters und seinen
Erfüllungsgehilfen ist Folge zu leisten.
5. Teilnehmer, die gegen die Sicherheitsbestimmungen verstoßen, andere Teilnehmer
gefährden oder Anweisungen des Veranstalters in schwerwiegender Art und Weise nicht
Folge leisten, können von der Veranstaltung verwiesen werden, ohne dass der Veranstalter
eine Pflicht zur Rückerstattung des Teilnahmebeitrages (auch nicht anteilig) hat.
6. Mit Ausnahme der Verletzung von Körper, Leben oder Gesundheit wird die Haftung des
Veranstalters wie folgt beschränkt: Der Veranstalter haftet nur für Schäden, die auf einer grob
fahrlässigen Pflichtverletzung des Veranstalters beruhen. Für selbst verschuldete Schäden
haftet der jeweilige Verursacher. Eine Personen-Privat-Haftpflichtversicherung empfehlen wir
grundsätzlich und setzen diese daher voraus. Schadensersatz aus positiver
Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsabschluss und unerlaubter Handlung sind
ausgeschlossen, soweit der Veranstalter, sein gesetzlicher Vertreter oder seine
Erfüllungsgehilfen nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt haben.
7. Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung und Verzug sind bei leichter
Fahrlässigkeit auf den Ersatz des vorsehbaren Schadens beschränkt.
8. Für eventuelle Schwangerschaften wird von Seiten des Veranstalters keine Haftung
übernommen.
9. Alle Rechte an Ton-, Bild-, Film und Videoaufnahmen bleiben dem Veranstalter
vorbehalten.
10. Alle Rechte an der aufgeführten Handlung, sowie dem verwendeten Ensemble von
Begriffen und Eigennahmen, bleiben dem Veranstalter vorbehalten.
11. Der Teilnehmer erklärt sich ausdrücklich mit einer (auch öffentlichen) Verwertung und
Verwendung von Bild- und Tonmaterial einverstanden, dass ihn (auch in Teilen) abbildet
oder betrifft. Dies gilt räumlich und zeitlich unbegrenzt und insbesondere auch für eine
gemeinnützige Vermarktung.
12. Aufnahmen seitens der Teilnehmer sind nur für private Zwecke zulässig.
13. Jede öffentliche Aufführung, Übertragung oder Wiedergabe von Aufnahmen, auch nach
Bearbeitung, ist nur mit vorherigem schriftlichem Einverständnis des Veranstalters zulässig.
14. Von Teilnehmern beauftragte Lieferungen (z.B. Getränke/Brennholz/Nahrungsmittel) auf
das Veranstaltungsgelände sind grundsätzlich nicht erlaubt. Ausnahmen bedürfen einer
schriftlichen Genehmigung durch den Veranstalter.
15. Die Teilnehmerzahl ist beschränkt. Der Veranstalter behält sich vor Teilnehmer, im
Vorfeld der Veranstaltung, ohne Angabe von Gründen, gegen Rückerstattung des
Teilnahmebeitrages, von der Veranstaltung auszuschließen.
16. Der Erwerb von Eintrittskarten zwecks gewinnbringenden Weiterverkaufs ist untersagt.
Der Veranstalter behält sich das Recht vor, bei Zuwiderhandlung, die Tickets zu sperren.
17. Die Zahlung des Teilnahmebetrages erfolgt grundsätzlich im Voraus. Zahlungsziel ist 14
Tage nach Bestellung. Der Teilnehmer verpflichtet sich seinen Teilnahmebetrag rechtzeitig
und im Voraus zu entrichten. Wird das Zahlungsziel nicht eingehalten, so behält sich der
Veranstalter das Recht vor das Ticket zu stornieren.
18. Bei Rücktritt eines Teilnehmers ist die Rückerstattung des Teilnahmebeitrages generell
ausgeschlossen. Ein Widerrufsrecht ist ausgeschlossen nach § 312b Abs. 3 Nr. 6 BGB.
19. Sollte der Teilnehmer verhindert sein, so ist es nicht ohne weiteres möglich, dass eine
andere Person an seiner Stelle an der Veranstaltung teilnimmt. Eine derartige Regelung
bedarf, aufgrund der besonderen Natur der Veranstaltung, der Zustimmung des Veranstalters.
20. Sollte ohne schuldhaftes Zutun des Veranstalters beim Einzug des Teilnahmebeitrages im
Lastschriftverfahren oder im Scheckverfahren eine Rücklastschrift erfolgen, so hat der
Teilnehmer die anfallenden Bankgebühren zu tragen.
21. Bei Anmeldung im Namen und auf Rechnung eines Dritten, haftet der Anmeldende für
dessen Verbindlichkeiten aus dieser Verpflichtung als Gesamtschuldner.
22. Der Veranstalter klärt die Teilnehmer darüber auf, dass die Bereitstellung
personenbezogener Daten zum Teil gesetzlich vorgeschrieben ist (z.B. Steuervorschriften)
oder sich auch aus vertraglichen Regelungen (z.B. Angaben zum Vertragspartner) ergeben
kann. Mitunter kann es zu einem Vertragsschluss erforderlich sein, dass Teilnehmer dem
Veranstalter personenbezogene Daten zur Verfügung stellen, die in der Folge durch den
Veranstalter verarbeitet werden müssen. Teilnehmer sind beispielsweise verpflichtet dem
Veranstalter personenbezogene Daten bereitzustellen, um einen Vertrag abschließen zu
können. Eine Nichtbereitstellung der personenbezogenen Daten hätte zur Folge, dass der
Vertrag mit dem Teilnehmer nicht geschlossen werden kann. Eine Teilnahme ist hierdurch
nicht mehr möglich. Das Kriterium für die Dauer der Speicherung von personenbezogenen
Daten ist die jeweilige gesetzliche Aufbewahrungsfrist. Nach Ablauf der Frist werden die
entsprechenden Daten routinemäßig gelöscht, sofern sie nicht mehr zur Vertragserfüllung
oder Vertragsanbahnung erforderlich sind.
23. Besondere Datenschutzhinweise zum Zweck des Nachvollzugs von Infektionsketten im
Zusammenhang mit Covid-19.
Für die Teilnahme an unseren Veranstaltungen verpflichtet sich der Teilnehmer uns
persönliche Daten zur Verfügung zu stellen.
Die Datenerhebung erfolgt zum Zweck des Nachvollzugs von Infektionsketten im
Zusammenhang mit Covid-19. Rechtsgrundlage der Verarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 lit. c
DSGVO i. V. m. § 7 Abs. 1 Satz 4 CoronaVO.
Eine Übermittlung der o.g. Daten erfolgt nur an das jeweils zuständige Gesundheitsamt zu
den o.g. Zwecken. Die Daten werden ausschließlich aufgrund der oben genannten
Rechtsgrundlagen an Dritte weitergegeben. Sie werden ausdrücklich nicht für Werbezwecke
verwendet.
Diese Daten werden vier Wochen ab dem Zeitpunkt der Veranstaltung gespeichert.
Anschließend werden sie vernichtet.
24. Unvorhergesehene Ereignisse, die eine planmäßige Abhaltung der Veranstaltung
unmöglich machen, und nicht vom Veranstalter zu vertreten sind, berechtigen diesen:
• die Veranstaltung vor Beginn abzusagen. Muss die Absage mehr als 6 Wochen,
längstens jedoch 3 Monate vor dem festgesetzten Beginn erfolgen, werden 25 % des
Teilnamebeitrags als Kostenbeitrag erhoben. Erfolgt die Absage in den letzten 6
Wochen vor Beginn, erhöht sich der Kostenbeitrag auf 50% des Teilnahmebeitrags.
Muss die Veranstaltung infolge von höherer Gewalt oder auf behördliche Anordnung
geschlossen werden, sind die Teilnahmebeiträge in voller Höhe zu bezahlen.
• Die Veranstaltung zeitlich und örtlich zu verlegen.
• Die Veranstaltung zu verkürzen. Die Teilnehmer können eine Entlassung aus dem
Vertrag nicht verlangen. Eine Ermäßigung des Teilnahmebeitrags tritt nicht ein.
In allen Fällen soll der Veranstalter derart schwerwiegende Entscheidungen im
Zusammenhang mit der Veranstaltung so frühzeitig wie möglich bekannt geben.
Schadensersatzansprüche sind in jedem Fall für beide Teile ausgeschlossen.
25. Der Veranstalter ist berechtigt, aus wichtigem Grunde die Veranstaltung abzusagen,
örtlich und zeitlich zu verlegen, die Dauer zu verändern. Eine örtliche oder zeitliche
Verlegung oder eine sonstige Veränderung wird mit Mitteilung an die Teilnehmer Bestandteil
des Vertrages.
• Der Veranstalter hat auch das Recht, die Veranstaltung abzusagen, wenn nicht die
erwartete Mindestanzahl von Anmeldungen eingeht und die unveränderte
Durchführung wirtschaftlich unzumutbar ist. Schadensersatzansprüche sind in jedem
Fall für beide Parteien ausgeschlossen.
• Hat der Veranstalter den Ausfall der Veranstaltung zu vertreten, wird vom Teilnehmer
kein Teilnahmebeitrag geschuldet.
• Muss der Veranstalter aufgrund Eintritts höherer Gewalt oder aus anderen nicht von
Ihm zu vertretenden Gründen eine begonnene Veranstaltung verkürzen, so hat der
Teilnehmer keinen Anspruch auf vollständige oder teilweise Rückzahlung oder Erlass
des Teilnahmebeitrags.
26. Alle Nebenabreden und Änderungen bedürfen der Schriftform.
27. Subsidiaritätsklausel. Sollten Teile der Formulierung gegen geltendes Recht verstoßen, so
sind sie gegen eine angepasste, den ursprünglichen Inhalten möglichst ähnliche, zu ersetzen,
ohne dass der Passus seine Verbindlichkeit verliert.